Benutzungsentgelt der Zunftstube „Neuner Beck“
Fassung vom 1.7.2025
- Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Veranstaltungstag:
- für die Miete:
- Zunftstube und Küche ……………………………………………. EUR 120,00 / Veranstaltungstag
- für Nebenkosten (Strom/Wasser) pauschal ……………………. EUR 25,00 / Veranstaltungstag
- für die Übergabe und Rücknahme ………………………………. EUR 25,00 einmalig
- für die Medienanlage ……………………………………………… EUR 25,00 / Veranstaltungstag
- Bei Stellung des Personals durch den Förderverein erhebt dieser nachstehende Sätze:
- für das Küchenpersonal: (pro Person) ……………….. direkt mit Helfer verhandeln
- für das Aufsichtspersonal: (pro Person) ……………… direkt mit Helfer verhandeln
- für Nachreinigungen ……………………………………. EUR 20,00 je Stunde
- für die Miete:
- Das Nutzungsentgelt wird inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
- Es wird ein Mindestverzehr (Korkgeld) abhängig von der Gruppengröße und der Getränkepreise erhoben.
Dieser wird mit dem tatsachlichen Verzehr verrechnet.
(Der Mindestverzehr kann vor Vertragsunterzeichnung erfragt werden) - In begründeten Fällen ist der Förderverein berechtigt, eine angemessene Kaution festzusetzen, die eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des Fördervereins eingezahlt sein muss.
- Zusätzliche Aufräumungsarbeiten oder zusätzliche Reinigungsarbeiten durch den Förderverein, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Wird der „Neuner Beck“ trotz erteilter Genehmigung nicht benötigt und wird dies nicht 4 Wochen vor der Veranstaltung mitgeteilt, ist die festgesetzte Miete als Abstandssumme zu entrichten.
Dem Förderverein steht es frei, bei Nachweis höherer Kosten, diese zu erheben. - Die Kosten für einen eventuell notwendigen Feuerwehrdienst und Sanitätsdienst sind unmittelbar an die Betroffenen zu zahlen.
- Bei Veranstaltungen (Familienfeiern) durch Mitglieder der Narrenzunft und des Fördervereins ermäßigt sich das Entgelt bei Punkt 1.1 um 25%.
- Eine Abrechnung über das an den Förderverein zu entrichtende Entgelt geht dem Veranstalter nach der Veranstaltung zu.
Der Betrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. - Sofern gewünscht, kann nach vorheriger Absprache – mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung – ein Museumsbesuch, auch auf Wunsch mit Führung, vereinbart werden.
Eintritt für Museum: siehe Aushang, Museumsführung (Dauer ca. 1h) EUR 20,00- Buchung bei Artur Kopka, Tel 0751 58386 oder e-mail: artur(at)kopka-bft.de