Henkerhaus – Lass d`Narra raus

Nutzungsentgelt

Benutzungsentgelt der Zunftstube „Neuner Beck“

Fassung vom 1.1.2023

  1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Veranstaltungstag:
    1. für die Miete:
      • Zunftstube                                                                  EUR 70,00 / Veranstaltungstag
      • Küche                                                                         EUR 35,00 / Veranstaltungstag
    2. für Nebenkosten (Strom/Wasser) pauschal                EUR 20,00 / Veranstaltungstag       
    3. für die Übergabe und Rücknahme                              EUR 20,00 einmalig
    4. für die Medienanlage EUR 25,00 / Veranstaltungstag
    5. Bei Stellung des Personals durch den Förderverein erhebt dieser nachstehende Sätze:
      • für das Küchenpersonal: (pro Person)                        EUR 15,00 je Stunde
      • für das Aufsichtspersonal: (pro Person)                      EUR 15,00 je Stunde
      • für Nachreinigungen                                                     EUR 20,00 je Stunde
  2. Das Nutzungsentgelt wird inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
  3. Es wird ein Mindestverzehr Es wird ein Mindestverzehr abhängig von der Gruppengröße und der Getränkepreise erhoben.
    Dieser wird mit dem tatsachlichen Verzehr verrechnet
  4. In begründeten Fällen ist der Förderverein berechtigt, eine angemessene Kaution festzusetzen, die eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des Fördervereins eingezahlt sein muss.
  5. Zusätzliche Aufräumungsarbeiten oder zusätzliche Reinigungsarbeiten durch den Förderverein, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
  6. Wird der „Neuner Beck“ trotz erteilter Genehmigung nicht benötigt und wird dies nicht 4 Wochen vor der Veranstaltung mitgeteilt, ist die festgesetzte Miete als Abstandssumme zu entrichten.
    Dem Förderverein steht es frei, bei Nachweis höherer Kosten, diese zu erheben.
  7. Die Kosten für einen eventuell notwendigen Feuerwehrdienst und Sanitätsdienst sind unmittelbar an die Betroffenen zu zahlen.
  8. Bei Veranstaltungen (Familienfeiern) durch Mitglieder der Narrenzunft und des Fördervereins ermäßigt sich das Entgelt bei Punkt 1.1 um 25%.
  9. Eine Abrechnung über das an den Förderverein zu entrichtende Entgelt geht dem Veranstalter nach der Veranstaltung zu.
    Der Betrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  10. Sofern gewünscht, kann nach vorheriger Absprache – mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung – ein Museumsbesuch, auch auf Wunsch mit Führung, vereinbart werden.
    Eintritt für Museum: siehe Aushang, Museumsführung (Dauer ca. 1h) EUR 20,00