Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde!
Ja, am 10. Januar 2026 – pünktlich zum 90. Geburtstag der Zunft – wurden Handläufer und Clon als weitere Maskengruppen in unserer Zunft aufgenommen und durch das Präsidium und den Kulturellen Beirat der VSAN genehmigt.
Doch was bedeutet das für uns? Wir bringen Licht in´s Dunkel und deshalb ein paar Infos zum weiteren Prozedere.
- Durch Zunftratsbeschluss ist die Zahl der Handläufer auf 5 beschränkt. Jeden Handläufer können bis zu 5 Clons begleiten. Das bedeutet, so lange 1 Handläufer unterwegs ist, sind 5 Clons zugelassen, bei 2 Handläufern max. 10 usw.
- Masken- und Häsordnung müssen entsprechend ergänzt werden, was derzeit in Bearbeitung ist.
- Handläufer und Clon haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Häsgruppen.
- Daraus ergibt sich die Pflicht zur Mitgliedschaft, Besitz des Maskenbändels, Übernahme von Aufgaben innerhalb der Zunft, Plakettenvekauf etc.
- Die Clons werden nach noch zu beschließenden Häszuschnitten und Stoffen zugelassen. (Wird in der Masken- und Häsordnung geregelt)
- Es kann sein, dass dann wie bei manchen Zünften in der Nachbarschaft, eine „Warteliste“ für das Clonhäs geführt werden muss. Dies ist mit Blick auf das Gesamtbild allerdings nicht zu umgehen.
Da diese Aufgaben derzeit in Bearbeitung sind und sicherlich nicht bis zum Fasnet-Samstag ihre Erledigung finden, wird es so sein, dass der Handläufer am Narrensprung teilnehmen wird und von bis zu 5 von der Vorstandschaft zu benennenden Clons begleitet wird.
Insbesondere diejenigen, die sich schon im eigenen Clonhäs beim Narrensprung gesehen haben, bitten wir für diese Vorgehensweise um Verständnis und mit dem Anfertigen eines „Clons“ zuwarten, bis alle notwendigen Beschlüsse gefasst worden sind.
Fragen zum Thema gerne an Vorstand oder Kulturbeauftragten.
Henkerhaus!
Michaela, Jürgen, Ramona und Artur